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Die Horizontalsperre

ist eine Querschnittsabdichtungen, die den Transport von Feuchtigkeit aus dem Fundament in darüberliegenden Wände verhindert. Poröse Wandbaustoffe wie Ziegel, Naturstein, Lehm und Mörtel besitzen eine schwammähnliche Struktur, mit der Fähigkeit zur Wasseraufnahme. Fassaden mit fehlenden oder unwirksamen Horizontalsperren sind an landkartenähnlichen Feuchterändern zu erkennen.

Bis in die 1960er Jahre wurde als Sperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit Bitumenpappe verwendet. Diese Bahnen sind aus organischem Material wie Rohfilz und Zellulose hergestellt und mit Bitumenlösung getränkt, auch als Dachpappe bezeichnet. An den meisten Gebäuden aus der Zeit vor 1960 zeigen sich heute Schäden durch aufsteigende Mauerfeuchte, weil organisches Trägermaterial nach und nach durch Mikroorganismen zersetzt wird. Ein nachträgliches Auswechseln der Horizontalabdichtung ist mit großem Aufwand verbunden. Anfangs wurden die Wände in Abschnitten von 1-2 Meter, schlitzförmig aufgestemmt und nach Einlegen einer Folie oder Schweißbahn wieder ausgemauert. Später sägte man die feuchten Wände durch, um danach in den Sägeschlitz Platten aus PVC oder Edelstahl einzuschieben. Mit einem anderen Verfahren werden Platten aus rostfreiem Stahl, mit Hilfe großer Pressluft- oder Elektrohämmer, durch Mauerwerksfugen durchgeschlagen. Neben dem Vorteil einer 100%igen Abdichtung sind Folgeschäden in Form von Rissen, durch Erschütterung und Durchtrennung der Mauern oft unvermeidlich, unter Putz verlegte Kabel und Leitungen werden zerstört.

Diese Arbeiten sind im bewohnten Zustand nicht möglich. Die Nachteile versuchte man mit einem anderen Verfahren zu umgehen. Über Bohrlöcher wird dabei der Wandbaustoff mit einer Flüssigkeit durchtränkt die den Wassertransport verhindert. Anfänglich experimentierte man mit allen möglichen Flüssigkeiten, wie Bitumenlösung oder Öl. Nach ca. 50 Jahren praktischer Entwicklungsarbeit steht nun mit der Mauerwerksinjektion oder Bohrlochsperre ein schonendes, dauerhaftes, zuverlässiges und wirtschaftliches Verfahren zur Trockenlegung feuchter Wände zur Verfügung. Wir bieten diese Technologie seit 1992 unseren Kunden an. Seit dieser Zeit ist von uns an ungefähr 500 Gebäuden diese Sperrung nach WTA-Richtlinie eingebaut, mit dem Ergebnis, bis heute zufriedene Kunden.

Leider sind nachträgliche Horizontalabdichtungen auch ein Betätigungsfeld für dubiose Geschäftemacher die ohne Fachkenntnis und mit Billigangeboten mangelhafte Arbeiten ausführen und eine ausgereifte Technik immer wieder neu in Verruf bringen. Andere machen mit diffusen Erklärungen glaubhaft, das ein kleines Kästchen im Keller montiert, mit dem Stromverbrauch einer Taschenlampe, ein Kraftfeld erzeugt was in der Lage sein soll Wasser aus den Baustoffporen zu entfernen und gewissermaßen in den Baugrund zurück zu drücken. Ein wissenschaftlicher Nachweis steht noch aus, durchgeführte Untersuchungen beweisen das Gegenteil.

Der Lichtblick in diesem groß angelegten Betrugsfall an Hausbesitzern, ist ein Urteil vom Landgericht München I, verkündet am 23.10.2008 unter Aktenzeichen 4HK O 21180/07. Der Firma AQUAPOL wird verboten mit dem "Wunderkästchen" zu werben und unwahre Behauptungen über die Wirksamkeit des Kästchens zu machen, unter Androhung von 250.000 € Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung. Eine Untersuchung zur Wirksamkeit dieser Methode und das Gerichtsurteil, erhalten Sie von uns nach E-Mail Anfrage gerne und kostenlos im PDF-Format.

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Mauerwerksinjektion "Wunderkästchen" Fall fürs Landgericht
"Wunderkästchen" Fall fürs Landgericht