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Risssanierung
An jedem Bauwerk sind Risse zu finden. Rissbreiten bis 0,2 mm, auch als Haarriss bezeichnet, gelten als ungefährlich und schränken die Gebrauchstauglichkeit und Lebensdauer der Bauteile nicht ein. Für Beton und Stahlbeton sind Risse in dieser Größe normal und auch unvermeidlich. In Wänden aus Mauerwerk sind Risse nicht zuletzt wegen der störenden Optik genau so unerwünscht.
Werden Risse breiter, so ist früher oder später, vor allen an Außenbauteilen, mit Mangelerscheinungen zu rechnen. Wasser, Luft und Schadstoffe dringen ein und verursachen Schäden durch Korrosion der Bewehrung, wasserundurchlässiger Beton wird undicht.
Tragkonstruktionen sind besonders gefährdet, im schlimmsten Fall kann der Riss dort zum Bruch führen und stellt damit ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Auf Grund der Gefahr die von gerissenen Bauteilen ausgeht, sind Sanierungsarbeiten nur von geschulten Personal, mit SIVV Schein und nach bauaufsichtlich eingeführten Regelwerken auszuführen:
ZTV-ING – Für Ingenieurbauwerke, z. B. Betonbrücken, in der öffentlichen Hand.
Richtlinie SIB – Für Industriebau, Privatwirtschaft.
EN 1504 – Einheitliches europäisches Regelwerk, ersetzt in Zukunft alle nationalen Regelungen.
Die Instandsetzung von Rissen ist nur dann dauerhaft und Erfolg versprechend wenn die Ursachen der Rissentstehung hinreichend bekannt sind. Nur im Ergebnis einer Voruntersuchung kann die richtige Sanierungsmethode ausgewählt werden. Folgende Verfahren zur Sanierung von Rissen bieten wir Ihnen zur Ausführung an:



